Ablauf und Kostenübernahme
Ablauf
In einem ersten Gespräch treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob die Aufnahme einer Therapie indiziert und erfolgsversprechend erscheint, oder ob auch eine andere Form der Hilfe infrage kommt. Gerne berate ich Sie in diesem Gespräch auch zu anderen Hilfeoptionen.
Die ersten Gespräche dienen der Diagnostik, Ananmneseerhebung und dem Beziehungsaufbau. In der Regel werden von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe 5 "Probesitzungen", sog. Psychotherapeutische Sprechstunden übernommen.
Die Einzelsitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bei Bedarf können auch Doppelsitzungen stattfinden.
Die Eltern- bzw. Bezugspersonengespräche finden normalerweise alle vier Wochen, zusätzlich zu den Einzelsitzungen, statt. Bei diesen Gesprächen können auch andere Bezugspersonen wie z.B. Geschwister, JugendamtsmitarbeiterInnen oder LehrerInnen mit einbezogen werden.
In der Regel ist von einem Umfang von 24 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie auszugehen. Eine Langzeittherapie umfasst in der Regel 45 Sitzungen für das Kind/Jugendlichen und 11 Sitzungen für die Bezugspersonen. Dies sind Richtwerte, die selbstverständlich an den tatsächlichen Therapiebedarf angepasst werden können.
Kostenübernahme
Privatversicherung
Die Kostenübernahme hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Rahmen Ihre Versicherung die Therapie bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt und ob ein Antrag notwendig ist.
Mein Honorar ist an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gebunden. Ich rechne nach dem 2,3-fachen Satz - wie von den Beihilfestellen und privaten Krankenkassen vorgegeben - ab.